Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Nesto KG GmbH, Nesto GmbH und Komiz-V.T. GmbH, VelikoTarnovo, Bulgarien. Nachfolgend werden Nesto KG GmbH, Nesto EGmbH und Komiz- V.T. EGmbH mit "КG" bezeichnet, und der Käufer der Ware (bzw. der Dienstleistung) mit "Kunde"
I. Gegenstand
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von KG eingebrachte Lieferungen und Leistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die KG nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Der Umfang und die Deutung der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, wie auch die Form und die Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden, regeln sich ebenso ausschlieβlich nach dem Recht der Republik Bulgarien. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über Waren (Haag 1964, Wien 1980) ist ausgeschlossen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder seinen Bestandteile läβt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
II. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ergebenden Verpflichtungen, einschlieβlich Zahlungspflicht, ist der Sitz von KG, Veliko Tarnovo, Bulgarien.
III. Angebote, Lieferumfang und Vertragsabschluβ
(1) Verkaufs- oder Leistungsangebote von KG sind freibleibend.
(2) Die Bestellung/ der Auftrag ist für den Kunden bindend. Die Bestellung/ der Auftrag soll von KG innerhalb von 4 Wochen angenommen werden. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschlieβlich die Auftragsbestätigung von KG maβgebend.
(3) Änderungen der Konstruktion, der Typen, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich KG auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Bestellung des Kunden widersprechen. Der Kunde soll sich darüberhinaus mit diesen Änderungsvorschlägen von KG einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
(5) Nicht im Lieferumfang enthalten sind Bauarbeiten, Stützen und andere mögliche Änderungen an Rohrleitungen oder anderen Vorrichtungen und Anlagen, sowie für die Montage der bestellten Maschinen erforderliche Umstellung oder Änderungen, oder sonstige Leistungen, die im Angebot oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich genannt sind.
(6) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maβ- und Gewichtsangabe, sowie sonstige technische Angaben, sind in der Regel nur als Annährungswerte zu verstehen und für KG unverbindlich.
(7) Sollen Lieferteile und Maschinen ausländischen technischen Standards und/ oder gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so hat der Kunde dies vor Vertragsschluss mitzuteilen und für eine erforderliche Prüfung, Abnahme und Änderung auf seine Kosten zu sorgen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungen sind ohne Abzüge, für KG gebühren- und spesenfrei, zu leisten. Der Kunde trägt Diskont-, Einziehungs- und Finanzierungskosten und Umrechnungsdifferenzen.
(2) KG- Vertreter sind ohne besondere Vollmacht nicht inkassoberechtigt.
(3) Die Preise gelten EXW (Incoterms 2010), ausschlieβlich Transportkosten, bzw. zuzüglich der MWS.
(4) Liegen zwischen Vertragsschluβ und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferungsverzögerung von KG zu vertreten ist, kann KG den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Wartungs-, Lohn- und sonstiger Nebenkostensteigerungen, die von KG zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Berücksichtigt KG Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(6) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Bulgarischen Volksbank berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass KG ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden von KG wesentlich niedriger ist.
(7) Erhaltene Anzahlungen sind Garantie, dass die Ware für den Kunden reserviert ist. Die erhaltenen Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
(8) Im Fall, dass nichts anderes vereinbart ist, ist der Gesamtwert der Ware auf das Bankkonto von KG (oder in bar) vor dem Verladen zu zahlen.
V. Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
VI. Lieferfrist
(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes ist unverbindlich. Er erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Dasselbe gilt bei Maβnahmen in Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorgesehner Hindernisse, die auβerhalb des Willens von KG liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc.. Auch vom Kunden verlangte Änderungen der bestellten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
(2) Bei schuldhafter Verzögerung seitens KG wird nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, der vom Kunden nachgewiesene Verzugsschaden, auβer im Falle des Rücktritts, auf 0,5% des Nettopreises der verspäteten Lieferteile pro Monat, höchstens jedoch 5% dieses Nettopreises, begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass KG vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
VII. Gefahrübergang
Der Gefahrübergang, die Organisierung des Transports und die Versicherungskosten jeder einzelner Lieferung werden in der Rechnung vereinbart und angegeben, entsprechend der Internationalen Handelsregeln INCOTERMS 2010.
VIII. Rücktritt vom Vertrag / Schadenersatz / Annahmeverzug
(1) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass ein Verschulden vom KG vorliegt, hat der Kunde an KG einen Schadenersatz in der Höhe von 30% vom Verkaufspreis zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass KG kein oder ein geringeren Schaden entstanden ist. KG behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens oder die Vertragserfüllung.
(2) Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich nicht an einer vereinbarten Anzahlung
bzw. eine getroffene Regelung hält oder mit der Anzahlung in Verzug ist. In diesem Fall ist KG berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden den Schadenersatz von 30% (unter VIII.1. genannt) zu verlangen.
(3) Bei Annahmeverzug des Kunden werden vorbehaltlich eines weitergehenden Anspruches von KG und unabhängig von der Abnahmeverpflichtung des Kunden, 0.5% des Rechnungsbetrages pro Monat zur Zahlung fällig.
IX. Eigentumsvorbehalt
(1) KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Kunden und KG erfüllt sind.
(2) Der Kunde ist Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräuβerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Hiermit tritt der Kunde das Anspruchrecht von KG auf seinen Geschäftspartner ab, und KG nimmt die Abtretung an.
(3) KG ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, ist KG zur Rücknahme der gelieferten Waren nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Waren durch KG gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(4) Vom Kunden gegenzuliefernde Waren werden bei Lieferung von KG das Eigentum von KG und sind bis zur Übergabe ohne Entgelt zu verwahren.
(5) Der Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahrens beim Kunden berechtigt KG vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gelieferten Ware zu verlangen.
X. Gewährleistung / Sachmängelhaftung
(1) Garantie wird nur in Bezug auf Mängel nur bei neue Ausrüstung vom Hersteller gewährt und die Garantiefrist beträgt 12 Monate. Unabhängig vom Inbetriebnahmedatum der Ausrüstung, gilt die Garantiefrist nicht länger als 12 Monate ab dem Lieferungsdatum derselben.
(2) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäβen Geschäftsgang tunlich ist, und, wenn sich ein Mangel zeigt, KG unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Bei Auftreten von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung hat KG zunächst das Recht auf Nacherfüllung, nach Wahl von KG Mängelsbeseitigung oder Nachlieferung. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
(4) Das innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines von KG zu vertretenden Umstandes unbrauchbar gewordene Teil ist auf Kosten des Kunden an KG zu liefern. Die Ersatzlieferung durch KG erfolgt zu den gleichen Versandkonditionen der ursprünglichen Lieferung.
(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Mangelsfolgeschäden,
soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherten Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer Pflicht von KG, deren Erfüllung die ordnungsgemäβe Durchführung des Vertrags überhaupt es ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäβig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Produkthaftungsansprüche gegenüber KG bleiben hiervon unberührt.
(6) Keine Gewähr wird insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäβen
Verwendung der Maschine, insbesondere bei Nichtbeachtung der Maschinendokumentation geleistet. Ebenso besteht keine Gewähr bei fehlerhafter Montage bzw. Fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte; Elektroteile- und Ausrüstung; bei natürlicher Abnützung bzw. Verschleiβ (z.B. bei Schneidsatzteilen wie Messern, Lochscheiben, Kuttermessern, etc. sowie Dichtungen), bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, bei nicht ordnungsgemäβen Wartung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, bei mangelhaften Vorleistungen (z.B. Bauarbeiten) durch den Kunden oder Dritte, bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern diese nicht von KG zu verantworten sind.
Im Ausland unterliegt die Gewährleistung der Entscheidung von KG, sofern nicht KG die Ware montiert oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht.
XI. Haftung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch KG, deren gesetzliche Vertreter oder durch Erfüllungsgehilfen von KG ist die Haftung von KG ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer Pflicht von KG, deren Erfüllung die ordnungsgemäβe Durchführung des Vertrags überhaupt es ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäβig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) oder bei Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
XII. Datenschutzgrundverordnung
(1) Die Gegenpartei kann im Zuge der Tätigkeiten oder im Zuge der Erfüllung gesetzlicher Pflichten Personendaten über die Gegenpartei und/oder Personen, die mit der Gegenpartei verbunden sind und/oder dort tätig sind, von KG verarbeiten (lassen). KG wird dabei in Anbetracht der Risiken, die die Verarbeitung und die Art der zu schützenden Personendaten mit sich bringen, für ein geeignetes Sicherheitsniveau Sorge tragen (lassen). Dies gilt nur, falls und sofern sich diese Daten im (Computer-)System oder der ITInfrastruktur von KG befinden. Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) KG geht sorgfältig mit den von der Gegenpartei übermittelten Personendaten um. Personendaten sind nur für KG zugänglich und werden Dritten nicht mitgeteilt, außer im Zuge der Tätigkeiten und/oder den Fällen, wobei KG dazu Kraft der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetz- und Regelgebung und/oder einem richterlichen Urteil dazu verpflichtet ist.
(3) Im Fall eines Datenlecks wird die Gegenpartei, falls dies notwendig und vernünftigerweise möglich ist, ihre Mitarbeit an KG leisten, sodass diese rechtzeitig eine auf ihr ruhende Meldepflicht gemäß der DSGVO erfüllen kann.
(4) Die Gegenpartei ist selbst für die Erfüllung der zutreffenden Gesetzund Regelgebung auf dem Gebiet des Schutzes von Personendaten verantwortlich und stellt KG von Kosten und Schäden als Folge von Ansprüchen Dritter im Zusammengang mit einer nachlässigen Erfüllung der DSGVO durch die Gegenpartei frei.
XIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Veliko Tarnovo, Bulgarien. KG ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig.
Stand 05/2019
„Nesto KG” GmbH |
„Nesto ” GmbH | Komiz-V.T. GmbH |
N.Gabrovski-Strasse Nr. 20 5000 Veliko Tarnovo Bulgarien USt-Id-Nr.BG201808727 |
N.Gabrovski-Strasse Nr. 20 5000 Veliko Tarnovo Bulgarien USt-Id-Nr.BG104507799 |
N.Gabrovski-Strasse Nr. 20 5000 Veliko Tarnovo Bulgarien USt-Id-Nr.BG104672797 |